Frage von black hole: Widerspruch gegen amtsärztlichen Bescheid möglich?
Guten Tag in die Runde,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Erst einmal schildere ich den Fall:
Im August 2008 trat mein Sohn (21 Jahre alt) eine befristete Stelle als Justizhelfer an einem Gericht in NRW an. Er hatte danach die Möglichkeit, eine Stelle als Justizbeschäftigter zu besetzen mit daran anschließender Verbeamtung zum Justizwachtmeister.
Voraussetzung hierfür war eine amtsärztliche Untersuchung mit – vorerst – positiven Bescheid des Amtsarztes bezüglich der in ca. einem Jahr anstehenden Verbeamtung. Bei dem Erstgespräch teilte mein Sohn dem Amtsarzt mit, dass er einen Bandscheibenvorfall habe. Laut Aussage meines Sohnes sagte ihm in diesem Erstgespräch der Amtsarzt, dass er wegen des Bandscheibenvorfalls noch eine zweite Meinung einholen wolle und überwies in daher zu einem Chirurgen.
Auch die Vorstellung beim Chirurgen verlief positiv. Er äußerte sich mündlich dahingehend, dass einer späteren Verbeamtung nichts im Wege stehen dürfte.
Mein Sohn hatte bei dem Gespräch mit dem Chirurgen diesem mitgeteilt, dass er sich bezüglich des Auftretens des Bandscheibenvorfalls mit dem Jahresdatum vertan hat und dass der Chirurg dieses dem Amtsarzt bitte mitteilen solle, damit keine Komplikationen auftreten und die Angaben nunmehr richtig seien.
Beim Erstgespräch beim Amtsarzt gab mein Sohn das Datum mit 2003 an (zu dieser Zeit war er in der 9. Klasse!). Der Bandscheibenvorfall trat aber erst 2005 bei der Arbeit auf. Ein genaues Datum kann keiner mehr benennen, da mein Sohn damals erst nach längerer Zeit einen Arzt aufsuchte.
Aufgrund der unrichtigen Angabe des Datums schrieb nunmehr der Amtsarzt dem Geschäftsführer der Justizbehörde, dass er die Einstellung zum Justizbeschäftigten mit anschließender Verbeamtung zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürworten könne und erst ein weiteres Gespräch mit meinem Sohn führen müsse. Hierzu forderte er weitere Unterlagen der damals behandelnden Ärzte an.
Nachdem wir dann die Hausärzte gebeten haben, alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, fand ein weiterer Termin bei dem Amtsarzt statt, indem dieser wiederum fehlende Unterlagen monierte.
Mehr Unterlagen gab und gibt es aber nicht, als die, die die Ärzte zur Verfügung gestellt hatten.
Mit unserem Latein nun am Ende, baten wir nun beide Hausärzte, sich fernmündlich mit dem Amtsarzt abzusprechen, um alle Fragen und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
Nachdem dieses geschehen war, nahm mein Sohn den letzten Termin beim Amtsarzt wahr.
In diesem Gespräch hat der Amtsarzt bei meinem Sohn den Anschein erweckt, dass nun doch noch alles ein glückliches Ende nehmen würde.
Aber weit gefehlt.
Mein Sohn bekam nunmehr einen ablehnenden Bescheid des Gerichts mit der letzten Stellungnahme des Amtsarztes.
Dieser Bescheid enthält folgenden Wortlaut (sinngemäß):
Trotz nunmehr abgerundeter Anamnese – bestehen noch einige Ungereimtheiten. (welche???) sei mein Sohn sei somit für die Einstellung zum Justizbeschäftigten geeignet und könne in einem Jahr noch wegen der Untersuchung zur Verbeamtung vorstellig werden.
Mein Sohn wurde nur einmal – eher oberflächlich – vom Amtsarzt untersucht, sodann fand eine Untersuchung beim Chirurgen statt.
Ansonsten fanden nur Gespräche statt.
Nun meine eigentlichen Fragen:
1.Kann mein Sohn Widerspruch gegen die Beurteilung des Amtsarztes einlegen?
2.Hat er das Recht, alle Unterlagen des Gesundheitsamtes bezüglich der Untersuchungen und die daraus resultierenden Stellungnahmen einzusehen bzw. zur Verfügung gestellt zu bekommen.
3.Innerhalb welcher Frist müsste eine Begründung des Widerspruchs erfolgen.
4.Verlängert sich diese Frist, falls die Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden?
Sie lesen es, Fragen über Fragen.
Nunmehr bedanke ich mich fürs „Zulesen“ und würde mich über Antworten sehr freuen.
Uwe
Beste Antwort:
Answer by hörnchen
widerspruch innerhalb von 4 wochen möglich und ab zum anwalt!!!
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!